Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zürich, 30.09.2025
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») der Nose AG («Nose») gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen zwischen Kunden und der Firma Nose. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, die mit Nose geschäftliche Beziehungen pflegt. Abweichende Vorschriften und Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von Nose.
Diese AGB sind auf sämtliche von Nose für einen ihrer Kunden (der «Kunde») gemäss einer Offerte und entsprechender Annahme oder einem anderen Vertrag (der «Vertrag») erbrachten integrierten Dienstleistungen (wie nachstehend unter Ziffer 1 definiert) anwendbar (hiernach Nose und der Kunde je eine «Partei» und zusammen die «Parteien» genannt).
Sofern die Parteien keine abweichenden einzelvertraglichen Regelungen schriftlich vereinbaren, gelten ausschließlich diese AGB für die Erbringung der integrierten Dienstleistungen durch Nose gegenüber dem Kunden. Abweichende einzelvertragliche Bestimmungen, die diesen AGB vorgehen, müssen ausdrücklich auf die jeweils ersetzte Bestimmung dieser AGB-Bezug nehmen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1. Umfang der zu erbringenden Leistungen
Die von Nose im Rahmen des Vertrags für den Kunden erbrachten Leistungen umfassen ein breites Spektrum an Beratungs- und Dienstleistungen. Dazu gehören beispielsweise die strategische Marken- und Designpositionierung sowie die Konzeption, Gestaltung, Modellierung, Visualisierung und Umsetzungsbegleitung funktionaler Kundenerlebnisse. Dies umfasst unter anderem Leistungen in den Bereichen Transportation Design, Produktdesign, Interaction Design, Spatial Design, Design Strategy, Branding und Grafik Design. Nose verfolgt dabei einen holistischen Ansatz, der das Design- und Markenerlebnis entlang der gesamten Erlebniskette berücksichtigt. Grundlage der Leistungserbringung ist die langjährige Expertise von Nose in Bezug auf technische, kommerzielle und operative Umsetzbarkeit. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Projektbeschreibung oder einer gesonderten Leistungsvereinbarung. Die vorgenannten Leistungen werden im Folgenden zusammenfassend als «integrierte Dienstleistungen» bezeichnet.
2. Verantwortlichkeiten
2.1 Nose
Nose steht dem Kunden mit ihrem Fachwissen und Know-how zur Verfügung und wird für die beauftragten Aufgaben jeweils Personal mit den erforderlichen Qualifikationen einsetzen. Nose kann dieses Personal ersetzen.
Nose kann für die Erbringung der integrierten Dienstleistungen Dritte als Subunternehmer beiziehen. Nose ist sodann für die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung dieser Subunternehmer verantwortlich. Nose kann dem Kunden den Einsatz von Software und anderen Produkten empfehlen, die von Nose, vom Kunden oder von Dritten entwickelt wurden oder durch diese lizenziert werden, oder solche Produkte dem Kunden zur Verfügung stellen. Nose übernimmt keine Verantwortung für den Gebrauch von Software und anderen Produkten
des Kunden oder von Dritten, wenn diese Produkte von den Dritten direkt und nicht als Subunternehmer von Nose geliefert werden.
Nose unterstützt das Personal des Kunden, welches für die Implementierung der integrierten Dienstleistungen zuständig ist.
2.2 Kunde
Der Kunde wird Nose rechtzeitig und ohne entsprechende Aufforderung die Informationen, Unterlagen sowie Unterstützung und sofern erforderlich Ausrüstung (einschliesslich Hardware, Software und das Recht, gewerbliche Schutzrechte zu gebrauchen und darauf Zugriff zu nehmen), die für die Erbringung der integrierten Dienstleistungen notwendig oder nützlich sind, zur Verfügung stellen.
3. Abnahme der Arbeitsergebnisse und Lieferobjekte
Nach Ablieferung der vereinbarten Lieferobjekte bestätigt der Kunde deren Vollständigkeit. Allfällige Mängel und/oder Fehler hat der Kunden umgehend, spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Ablieferung der Objekte schriftlich an Nose zu melden. Im letzteren Fall hat Nose das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist alle Mängel und Fehler zu beseitigen. Änderungen, welche nicht im Leistungsumfang des Angebotes resp. des Auftrags enthalten waren wird der Kunde gesondert entschädigen.
4. Gewerbliche Schutzrechte
4.1 Eigentum und Nutzungsrechte an Lieferobjekten
Das Eigentum an den Lieferobjekten geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über. Der Kunde erwirbt die im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Lieferobjekte sowie alle dafür erforderlichen Nutzungsrechte.
4.2 Know-how-Schutz
Sämtliche gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte, Know-how, Methoden, Prozesse sowie Arbeits- und Produktionsdateien, die zur Erstellung der Lieferobjekte eingesetzt wurden, verbleiben im Eigentum von Nose und sind nicht Teil der geschuldeten Leistung.
4.3 Kundenspezifische Elemente
Nose verpflichtet sich, die kundenspezifischen Elemente der unter dem Vertrag gefertigten Arbeitsergebnisse, die das Unternehmensprofil des Kunden widerspiegeln, nicht für andere Kunden zu verwenden.
5. Entschädigung
5.1 Allgemeines
Der Kunde anerkennt, dass die Entschädigung, die für die Erbringung der integrierten Dienstleistungen gemäss dieser Ziffer 5 zu bezahlen ist, Nose als Entgelt für einen Innovationsprozess geschuldet ist, der nicht im Detail vorausbestimmt werden kann und der unter Umständen nicht leicht messbar ist.
5.2 Dienstleistungsgebühr
Die Vergütung der von Nose erbrachten integrierten Dienstleistungen („Dienstleistungsgebühr“) erfolgt entweder als Pauschalpreis oder auf Basis des tatsächlichen Aufwands gemäß den jeweils geltenden Stundensätzen, abhängig von der jeweils schriftlich vereinbarten Regelung oder einem vom Kunden gegengezeichneten Angebot.
Die jeweils vereinbarten Ansätze können jährlich an veränderte Markt- und Kostenbedingungen angepasst werden. Anpassungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
5.3 Spesen
Der Kunde verpflichtet sich, Nose sämtliche im Zusammenhang mit der Erbringung der integrierten Dienstleistungen anfallenden Spesen, einschliesslich Reisespesen und Kosten für Unterkunft, zu ersetzen.
5.4 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, stellt Nose die Dienstleistungsgebühr sowie angefallene Spesen jeweils monatlich, nach Ablauf eines Kalendermonats, in Rechnung. Die Zahlung ist vom Kunden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu leisten.
5.5 Steuern
Der Kunde trägt sämtliche Verkaufs-, Gebrauchs-, Dienstleistungs- und anderen Steuern, einschliesslich Mehrwertsteuern, sowie allfällige Transport- und Versicherungsgebühren sowie Zölle aus oder im Zusammenhang mit der Erbringung der integrierten Dienstleistungen und den Arbeitsergebnissen unter dem Vertrag.
5.6 Vorzeitiger Projektabbruch
Der Kunde verpflichtet sich bei vorzeitigem Abbruch resp. bei der Einstellung eines beauftragten Projektes gemäss Ziffer 10, die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs aufgelaufenen Arbeiten, Aufwendungen, Projektkosten resp. Dienstleistungsgebühren zu bezahlen. Einen Projektabbruch hat der Kunde Nose schriftlich mitzuteilen.
6. Datenschutz und Geheimhaltung
6.1 Datenschutz
Nose verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) einzuhalten. Personendaten werden ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung bearbeitet und nur an Dritte weitergegeben, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
6.2 Keine Offenlegung vertraulicher Informationen
«Vertrauliche Informationen» unter dem Vertrag sind sämtliche technischen und nichttechnischen Informationen bezüglich gegenwärtiger, künftiger und/oder geplanter Produkte und Dienstleistungen jeder Partei, einschliesslich Fachwissen, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Techniken, Skizzen, Zeichnungen, Modelle, Erfindungen, Know-how, Verfahren, Ausrüstungen, Algorithmen, Computerprogramme sowie Quellcode und Formeln für Computerprogramme. Vertrauliche Informationen können schriftlich, mündlich oder elektronisch mitgeteilt werden.
Jede Partei, die Vertrauliche Informationen der anderen Partei (die «mitteilende Partei») erhält (die «empfangende Partei»), verpflichtet sich, diese strikt geheim zu halten und ohne schriftliche Zustimmung der mitteilenden Partei unberechtigten Dritten nicht offen zu legen. Im Besonderen verpflichtet sich die empfangende Partei, vertrauliche Informationen nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden, und sicherzustellen, dass unter den Angestellten, Vertretern und Subunternehmern der Empfangenden Partei ein strikter Geheimhaltungsstandard angewendet wird, um eine Offenlegung an Dritte zu verhindern.
6.3 Einschränkungen
Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, vorausgesetzt solche Informationen (1.) waren bereits vor der Offenlegung durch die mitteilende Partei rechtmässig im Besitz der empfangenden Partei oder die empfangende Partei hatte rechtmässig Kenntnis davon; oder (2.) sind oder werden ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt; oder (3.) sind oder werden der empfangenden Partei rechtmässig durch eine Partei, die nicht an eine Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden ist oder direkt oder indirekt durch die mitteilende Partei kontrolliert wird, verfügbar gemacht; oder (4.) werden von Angestellten, Beratern oder Beauftragten der empfangenden Partei unabhängig und ohne Benützung von vertraulichen Informationen entwickelt; oder (5.) müssen aufgrund einer Verfügung eines zuständigen Gerichtes oder einer staatlichen Behörde offengelegt werden.
Sofern die Zugehörigkeit einer Information zu einer der vorstehenden Kategorien zweifelhaft ist, wird die empfangende Partei unverzüglich mit der mitteilenden Partei Kontakt aufnehmen und sich darüber verständigen
6.4 Dauer
Nach Beendigung dieser Vertraulichkeitsvereinbarung bleiben die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gemäss dieser Ziffer 6 für weitere 3 Jahre in Kraft.
7. Nutzung von Online-Tools und Künstlicher Intelligenz
7.1 Nutzung von Online-Tools
Zur effizienten Erbringung der Dienstleistungen setzt Nose cloudbasierte Tools (wie z. B. Microsoft Office 365, OneDrive, Figma, Miro, oder vergleichbare Kollaborationsplattformen) ein. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Nutzung dieser Tools Daten auf Servern im In- und Ausland, auch ausserhalb der Schweiz und der EU, verarbeitet werden können.
Nose übernimmt keine Verantwortung für Störungen, Datenverluste oder Sicherheitslücken, die im Verantwortungsbereich der Drittanbieter solcher Tools liegen.
7.2 Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Nose nutzt bei der Erbringung von Dienstleistungen moderne Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI), einschliesslich KI-Tools von Drittanbietern, wie z. B. ChatGPT Business von OpenAI. Der Einsatz solcher Tools dient der Effizienzsteigerung in der Projektumsetzung. Nose bleibt in jedem Fall für die Qualität und Richtigkeit der Arbeitsergebnisse verantwortlich.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der Nutzung von KI-Tools eine Datenbearbeitung nach den jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Anbieters erfolgt, welche auch ausserhalb der Schweiz und der EU stattfinden kann. Projektdaten werden nicht zum Training der KI-Modelle verwendet. Eine Offenlegung und Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Alle durch KITools verarbeiteten Daten unterliegen den gleichen Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten, die bereits in diesen AGBs festgelegt sind.
Auf Wunsch kann der Kunde die Nutzung von KI-Tools ausschliessen; dies kann zu
verlängerten Bearbeitungszeiten oder Mehrkosten führen.
8. Abwerbung
Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der integrierten Dienstleistungen eingesetzten Mitarbeiter von Nose und ihrer verbundenen Gesellschaften während der Dauer der Erbringung dieser Dienstleistungen und während eines Jahres danach nicht abzuwerben.
9. Veröffentlichungen und Public Relations
Nach Veröffentlichung der integrierten Dienstleistungen bzw. der unter dem Vertrag erbrachten Arbeitsergebnisse durch den Kunden darf Nose diese Leistungen im Rahmen der Geheimhaltungspflichten gemäss Ziffer 6 hiervor für eigene Kundenwerbung und andere PR Zwecke verwenden. Nose wird den Kunden hierüber informieren.
10. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Nose verpflichtet sich, die integrierten Dienstleistungen im Interesse des Kunden sorgfältig und professionell zu erbringen.
Nose haftet nur für direkte Schäden, die sie dem Kunden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. In keinem Fall haftet Nose für Schäden, die durch den Verlust von Daten entstanden sind, noch für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden. Nose haftet nicht für Schäden, die durch die Implementierung der integrierten Dienstleistungen in der Organisation des Kunden und/oder vom Kunden beauftragter Implementierungspartner verursacht werden oder daraus entstehen.
Für die Zwecke dieser Ziffer 9 schliesst der Begriff „Nose“ sämtliche Verwaltungsräte, Angestellten, Subunternehmern und Lieferanten von Nose mit ein, und der Begriff „Kunde“ bedeutet jede Person seitens des Kunden.
11. Beendigung
Jede Partei kann einen Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, falls die andere Partei eine wesentliche Verpflichtung unter dem Vertrag verletzt und sie diese Vertragsverletzung nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung durch die andere Partei, welche die Vertragsverletzung genügend detailliert beschreibt, behebt. Das jederzeitige Kündigungsrecht gemäss Art. 377 OR wird ausgeschlossen.
Nose kann die unter dem Vertrag gewährte Lizenz jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäss Ziffern 4 (Gewerbliche Schutzrechte), 5 (Entschädigung), 6 (Geheimhaltung) oder 8 (Veröffentlichungen) verletzt.
Im Falle einer Kündigung verpflichtet sich der Kunde, sämtliche von Nose im Rahmen des Auftrags entwickelten oder gelieferten Arbeitsergebnisse, einschliesslich Softwareprodukten, physischen Prototypen sowie sämtlichen Kopien, unverzüglich zurückzugeben oder – sofern es sich um digitale Inhalte handelt – zu löschen bzw. die Nutzung einzustellen, und Nose dies schriftlich zu bestätigen. Zugriffsrechte auf cloudbasierte Systeme enden automatisch mit Beendigung des Vertrags. Beide Parteien sind verpflichtet, einander sämtliche vertraulichen Informationen und Unterlagen zurückzugeben oder, sofern eine Rückgabe nicht möglich ist, unwiderruflich zu löschen bzw. zu sperren.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB und Verträge die zwischen dem Kunden und Nose abgeschlossen und vereinbart wurden unterstehen Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Schweizerischen Internationalen Privatrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem Vertrag sind die ordentlichen Gerichte von Zürich 1 ausschliesslich zuständig.